Im Januar 2019 haben die Länder unter Federführung Bayerns einen neuen Vertrag zu Vervielfältigungen im Unterricht geschlossen.
Lehrkräfte können weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern, Unterrichtswerken, Presseartikeln sowie Musiknoten analog wie digital vervielfältigen und sie ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen.
Mit dem Gesamtvertrag sichern die deutschen Länder unter Federführung des früheren Amtschefs des Bayerischen Kultusministeriums Herbert Püls, die Verwertungsgesellschaften (VG) Wort, Bild-Kunst und Musikedition sowie der Verband Bildungsmedien (VBM) und die PMG Presse-Monitor GmbH (PMG) die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder für den Unterricht an Schulen.