Lehrkräfte können weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern, Unterrichtswerken sowie Musiknoten analog wie digital vervielfältigen und sie ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen.
Mit dem Gesamtvertrag sichern die Bundesländer, vertreten durch Ministerialdirektor Stefan Graf, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, sowie Staatssekretär Jan Benedyczuk, Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT), Verwertungsgesellschaft Musikedition (VG Musikedition), Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst sowie der Verband Bildungsmedien (VBM) die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder für den Unterricht an Schulen.