Ja. Solange es sich nicht um digitale Lehrwerke, Unterrichtsmaterialien oder Musikeditionen handelt. Solche Werke dürfen nur entsprechend den jeweiligen Lizenzbedingungen der Verlage genutzt werden. Von anderen digitalen Werken dürfen bis zu 15 % (aber max. aber ein Umfang, welcher 20 pdf-Seiten entspricht) heruntergeladen, ausgedruckt und kopiert werden. Wenn der Internetanbieter ausdrücklich keine Urheberrechte beansprucht, darf auch mehr heruntergeladen werden.