Einscannen & Kopieren in der Schule


Regeln und Praxisfragen
Der so genannte „Fotokopiervertrag“ gestattet es Lehrkräften an Schulen, für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch Scans und Kopien aus Schulbüchern zu erstellen und abzuspeichern.

Werke für den Unterrichtsgebrauch an Schulen dürfen nur mit Einwilligung des Berechtigten vervielfältigt werden. Analoge oder digitale Kopien aus Schulbüchern sind deshalb nur mit Einverständnis der Verlage erlaubt. Dieser Grundsatz hat sich auch durch das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) nicht geändert.

Unkompliziert für Lehrkräfte

Um Lehrerinnen und Lehrern trotzdem unkompliziert Scans und Kopien aus Schulbüchern zu ermöglichen, haben die Bundesländer mit den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition sowie den Bildungsmedienverlagen einen so genannten „Fotokopiervertrag“ – den Gesamtvertrag „Vervielfältigungen an Schulen“ – geschlossen.


Der Vertrag läuft vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027. Seine Regelungen gelten für alle Lehrkräfte an öffentlichen (staatlichen oder kommunalen) sowie an privaten Schulen im Sinne der Schulgesetze der Länder sowie an den Schulen des Gesundheitswesens.

Willkommen

So funktioniert's

  • Lehrkräfte können 15 %, maximal aber 20 Seiten, eines Druckwerkes kopieren und bei Werken, die ab 2005 erschienen sind, einscannen.

  • Kleine Werke (außer Unterrichtswerke) können vollständig kopiert/gescannt werden. Kleine Werke sind z. B. Noten mit max. 6 Seiten; Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

  • Lehrerinnen und Lehrer können diese Kopien und Scans für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch sowie für Prüfungszwecke nutzen.
  • Bei abgespeicherten Scans muss ein ein Zugriff Dritter mit effektiven Mitteln ausgeschlossen werden.
  • Bei Werken, die digital angeboten werden, gelten die Lizenzbedingungen des Verlages.
Die Faustregeln

Einscannen, Speichern & Weitergeben

Lehrkräfte wollen für ihren Unterricht häufig Auszüge aus Schulbüchern oder Romanen einscannen und im Unterricht z. B. via Whiteboard oder Beamer nutzen. Diese Scans oder Digitalisate stellen digitale Kopien dar.

Fotokopieren

Für das Kopieren aus Schulbüchern und anderen Druckwerken gelten einfache Regeln. Dabei dürfen die Fotokopien Schulbücher und sonstige Unterrichtsmaterialien nicht ersetzen.
Die Regeln im Detail

Broschüre und Plakat

Alle wichtigen Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre sowie die Faustregeln zusammengefasst als Plakat kompakt als Download.
Downloads
  • Verband Bildungsmedien e. V.
  • Kurfürstenstraße 49
    60486 Frankfurt am Main
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