Im Dezember 2022 haben die Bundesländer unter Federführung Bayerns einen neuen Vertrag zu Vervielfältigungen im Unterricht geschlossen.

Lehrkräfte können weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern, Unterrichtswerken sowie Musiknoten analog wie digital vervielfältigen und sie ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen.

Mit dem Gesamtvertrag sichern die Bundesländer, vertreten durch Ministerialdirektor Stefan Graf, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, sowie Staatssekretär Jan Benedyczuk, Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, die Verwertungs­gesellschaft WORT (VG WORT), Verwertungsgesellschaft Musikedition (VG Musikedition), Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst sowie der Verband Bildungsmedien (VBM) die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Texte und Bilder für den Unterricht an Schulen.

Der Gesamtvertrag wurde für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen. 


  • Verband Bildungsmedien e. V.
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